Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter: Dinavora Digital — Dylan Kamdem Rudolf-Breitscheid-Straße 58 · 67655 Kaiserslautern · Deutschland hello@dinavora.com Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Dinavora Digital (nachfolgend „Dinavora") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") für sämtliche erbrachten Dienstleistungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von Dinavora, insbesondere: • Webdesign und Webentwicklung • Reservierungssysteme und Online-Bestellsysteme • E-Commerce-Lösungen und Zahlungsabwicklungsintegrationen • Digitale Automatisierungen und technische Infrastruktur • Beratungsleistungen im digitalen Bereich Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, sofern Dinavora diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Leistungen von Dinavora richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Auftrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erteilen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er in dieser Eigenschaft handelt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Dinavora und dem Kunden kommt zustande durch: • schriftliche oder elektronische Bestätigung eines Angebots, • Unterzeichnung eines Auftragsformulars, oder • ausdrückliche schriftliche Beauftragung in Textform (z. B. E-Mail). Angebote von Dinavora sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine Bindungsfrist angegeben ist. Angebote erlöschen nach 14 Kalendertagen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch Dinavora in Textform. Dinavora bietet seine Leistungen insbesondere in den folgenden Paketen an: Maison Rouge Classic, Savora, Brasa und Aura. Der jeweilige Leistungsumfang, die Lieferfrist und die Vergütung richten sich nach dem für das gebuchte Paket geltenden Angebot. Sofern nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart, sind folgende Leistungen nicht Bestandteil des Vertrags: • Laufende Marketingmaßnahmen oder Social-Media-Management • Suchmaschinenwerbung (SEA/Google Ads) • Mehr als zwei Korrekturschleifen pro Projektphase • Individuelle Drittanbieter-Integrationen außerhalb des Angebots • Laufende Wartung und Support nach Projektabnahme (Ausnahme: gebuchte Betreuungspakete nach § 4 sowie Hosting-Leistungen nach § 11) • Übersetzungen oder mehrsprachige Inhalte • Professionelle Fotografie oder Videoproduktion Zusätzlich gewünschte Leistungen werden nach Aufwand oder auf Basis eines separaten Angebots berechnet. Die von Dinavora bereitgestellten Webentwicklungs-Leistungen basieren auf einem firmeneigenen, technisch optimierten Framework-Template (Next.js/React). Das grundlegende strukturelle Design und Layout sind fest vorgegeben. Der Kunde bestätigt, vor Vertragsschluss eine Live-Demo dieses Templates eingesehen zu haben. Die vertragliche Leistung umfasst ausschließlich die Anpassung dieses bestehenden Templates an die spezifischen Inhalte (Texte, Logos, Speisekarte) des Kunden, nicht jedoch eine individuelle Design-Neuentwicklung. Funktionsumfang der Kunden-Dashboards nach Paket: • Menüverwaltung (Erstellen/Bearbeiten/Verfügbarkeit) — Maison Rouge Classic: nicht enthalten · Savora: Vollzugriff · Brasa: Vollzugriff • Bestellungen, Reservierungen, Nachrichten (Ansicht) — Maison Rouge Classic: nicht enthalten · Savora: nur Lesezugriff · Brasa: Vollzugriff • Statusänderungen an Bestellungen/Reservierungen — Maison Rouge Classic: nicht enthalten · Savora: nicht möglich · Brasa: möglich • Separates Mitarbeiter-Dashboard — Maison Rouge Classic: nicht enthalten · Savora: nicht enthalten · Brasa: enthalten Für Aura richtet sich der Funktionsumfang nach dem individuellen Angebot.
§ 4 Betreuungspakete (laufende Leistungen)
Dinavora bietet nach dem Go-Live folgende optionale Betreuungspakete an: • Essential — 79 €/Monat: Sicherheitsupdates, Backups, technische Wartung, kleinere Inhaltsänderungen • Growth — 149 €/Monat: alles aus Essential, zusätzlich Menü-Updates, neue Inhalte, laufende Optimierungen, priorisierter Support • Automation — 299 €/Monat: alles aus Growth, zusätzlich Automatisierungen, KI-Workflows, Buchungsprozess-Automatisierung • Aura Intelligence — individuell: alles aus Automation, zusätzlich Betreuung der Multi-Location-Intelligenz gemäß individuellem Angebot 1. Vertragsschluss und Beginn. Die konkrete Auswahl eines Betreuungspakets sowie die ausdrückliche Zustimmung zur monatlich wiederkehrenden Zahlung erfolgen gesondert im Auftragsformular bzw. in einem separaten Zusatzdokument zum Hauptvertrag, nicht durch diese AGB allein. Die Laufzeit beginnt, sofern nicht anders vereinbart, mit dem Go-Live des Projekts. 2. Abrechnung. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Abrechnungspartner nach § 7. 3. Laufzeit und Kündigung. Ein Betreuungspaket verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt wird. Für die Kündigung genügt Textform (E-Mail an hello@dinavora.com). Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4. Preisanpassungen. Dinavora kann die Preise der Betreuungspakete mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; hierauf wird der Kunde in der Ankündigung hingewiesen. 5. Kein Betreuungspaket. Bucht der Kunde kein Betreuungspaket, erbringt Dinavora nach Projektabnahme keine laufenden Wartungs-, Update- oder Supportleistungen. Die Verantwortung für den laufenden Betrieb richtet sich in diesem Fall nach § 11.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Dinavora wird derzeit als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG geführt; es wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Sollte sich der umsatzsteuerliche Status ändern oder Umsatzsteuer aus anderen Gründen anfallen, verstehen sich alle Preisangaben als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die auf der Rechnung ausgewiesene steuerliche Behandlung richtet sich nach dem rechnungsstellenden Abrechnungspartner (§ 7). 1. Vergütung und Vorauszahlung. Die vereinbarte Vergütung ist wie folgt fällig: fünfzig Prozent (50 %) bei Auftragserteilung, fällig sofort nach Rechnungszugang; die verbleibenden fünfzig Prozent (50 %) bei Bereitstellung der Arbeitsergebnisse zur Abnahme (§ 10), fällig sofort nach Rechnungszugang. Dinavora ist nicht verpflichtet, vor Eingang der ersten Rate mit der Projektumsetzung zu beginnen. Die Übergabe der Arbeitsergebnisse und die Einräumung der Nutzungsrechte (§ 12) erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang. 2. Übergabe der Leistungen. Die Übergabe der vereinbarten Arbeitsergebnisse erfolgt nach vollständiger Vertragserfüllung. Die mit der Übergabe verbundenen Nutzungsrechte richten sich nach § 12. 3. Liefergarantie. Dinavora garantiert die Fertigstellung des Projekts innerhalb der nachfolgenden Lieferfrist, beginnend mit dem ersten Werktag nach vollständigem Zahlungseingang der ersten Rate und vollständigem Erhalt der vom Kunden bereitzustellenden Inhalte (§ 8), sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde: • Maison Rouge Classic: 7 Werktage • Savora: 7 Werktage • Brasa: 14 Werktage Für Aura wird die Lieferfrist individuell im jeweiligen Angebot festgelegt und ist nicht Teil der vorstehenden pauschalen Liefergarantie. Verzögerungen aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden (§ 8) verlängern diese Frist entsprechend und berühren die Garantie nicht. Über die Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte informiert Dinavora den Kunden in Textform; die Lieferfrist beginnt am ersten Werktag nach dieser Bestätigung und vollständigem Zahlungseingang. 4. Rechnungsstellung und Fälligkeit. Die Rechnung ist sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den in der Rechnung angegebenen Zahlungslink. Zahlungen haben unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen. Rechnungen, die nach einem Projektabbruch oder einer Kündigung gemäß § 13 gestellt werden, sind hiervon unberührt und ebenfalls sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. 5. Zahlungsverzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Dinavora berechtigt, • laufende Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen, • die Bereitstellung von Websites, Zugangsdaten, Dateien oder sonstigen Arbeitsergebnissen zurückzuhalten, • gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen, • weitere gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs geltend zu machen.
§ 6 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse mitzuteilen und diese aktuell zu halten.
§ 7 Abrechnungspartner (Merchant of Record)
Die Abrechnung, Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung erfolgen über unseren externen Partner Ruul (Ruul Inc.) in seiner Funktion als rechtlicher Abrechnungsdienstleister (Merchant of Record). Die Rechnungen dieses Dienstleisters ergehen im Namen von Ruul Inc. und haben dieselbe rechtliche und schuldbefreiende Wirkung wie direkte Rechnungen von Dinavora. Vertragspartner für sämtliche in diesen AGB geregelten Leistungen bleibt ausschließlich Dinavora. Ruul handelt allein als Abrechnungs- und Zahlungsdienstleister. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus dem Leistungsverhältnis — einschließlich Rückerstattungs- und Minderungsansprüchen nach diesen AGB — richten sich gegen Dinavora und werden von Dinavora erfüllt bzw. über Ruul abgewickelt.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Die termingerechte Projektdurchführung setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Projektdurchführung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugangsdaten vollständig und rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere: • Texte, Beschreibungen und Inhalte • Logos, Bilder und Bildmaterial • Zugangsdaten zu bestehenden Systemen, Domains oder Hosting-Konten • Feedback und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern die vereinbarten Projektfristen und die Liefergarantie nach § 5 Abs. 3 entsprechend. Dinavora kann in diesem Fall keine Verantwortung für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferfristen übernehmen. Reagiert der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nicht auf Anfragen von Dinavora, gilt das Projekt als pausiert. Eine Wiederaufnahme kann mit einem angemessenen Verwaltungsaufwand verbunden sein, der dem Kunden vorab mitgeteilt wird. Dinavora informiert den Kunden bei Projekten mit einer Lieferfrist von mehr als 7 Kalendertagen spätestens zur Hälfte der vereinbarten Frist über den aktuellen Projektstand (z. B. Zwischenstand, Vorschau-Link oder Status-Update).
§ 9 Korrekturen und Änderungswünsche
Im vereinbarten Paketpreis enthalten sind Anpassungen der visuellen Identität des Kunden, insbesondere das Einpflegen des Logos, die Anpassung der Markenfarben sowie Schriftarten und kleinere gestalterische Feinabstimmungen (Design-Tweaks) innerhalb des vorgegebenen Frameworks (§ 3). Ausdrücklich nicht von der pauschalen Vergütung umfasst sind nachträgliche Wünsche nach zusätzlichen funktionalen oder betrieblichen Eigenschaften (operative Features), wie beispielsweise die Integration neuer Schnittstellen, zusätzliche Datenbankabfragen oder strukturelle Änderungen der Bestelllogik. Solche operativen Erweiterungen erfordern einen gesonderten Entwicklungsaufwand und werden dem Kunden als Zusatzleistungen separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungswünsche möglichst gesammelt und gebündelt zu übermitteln, um einen effizienten Projektablauf zu gewährleisten. Nicht von den enthaltenen Korrekturen umfasst sind insbesondere: • nachträgliche Änderungen des ursprünglich abgestimmten Designs außerhalb des Templates, • grundlegende Änderungen der Seitenstruktur, • Änderungen der Zielgruppe oder des Geschäftskonzepts, • die nachträgliche Erweiterung des Funktionsumfangs, • zusätzliche Seiten, Funktionen oder Integrationen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots waren. Solche Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegebenenfalls gegen zusätzliche Vergütung erbracht. Grundlegende Konzeptänderungen nach Projektbeginn können eine Anpassung des Zeitplans, des Leistungsumfangs sowie der Vergütung erforderlich machen.
§ 10 Projektabnahme
Nach Fertigstellung stellt Dinavora dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Prüfung bereit und fordert ihn unter ausdrücklichem Hinweis auf die Folgen zur Abnahme innerhalb von 7 Kalendertagen auf. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch verweigert er sie unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die rein geschmackliche oder gestalterische Nichtgefallung des fertigen Projekts innerhalb des in § 3 vereinbarten Templates stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Verweigerung der Abnahme; entsprechende Wünsche werden als kostenpflichtige Änderungsanfrage nach § 9 behandelt.
§ 11 Hosting, Domain und Datenherausgabe
1. Domain. Die Domain des Kunden wird, sofern nicht anders vereinbart, auf den Namen des Kunden registriert bzw. auf diesen übertragen. Der Kunde ist und bleibt Inhaber seiner Domain. Übernimmt Dinavora die Registrierung oder Verwaltung treuhänderisch, ist Dinavora auf Verlangen des Kunden jederzeit zur Herausgabe der Zugangsdaten bzw. zur Mitwirkung an einem Providerwechsel verpflichtet. 2. Hosting. Der technische Betrieb (Hosting) der erstellten Systeme erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, über von Dinavora ausgewählte Cloud-Infrastruktur-Anbieter. Die laufenden Hosting-Kosten sind — sofern im Angebot oder Betreuungspaket nicht anders geregelt — im jeweiligen Betreuungspaket (§ 4) enthalten. Ohne aktives Betreuungspaket besteht kein Anspruch auf laufenden Betrieb durch Dinavora; in diesem Fall unterstützt Dinavora den Kunden auf Wunsch gegen angemessene Vergütung bei der Migration auf eine eigene Hosting-Umgebung. 3. Vertragsende und Datenherausgabe. Bei Beendigung der Zusammenarbeit — gleich aus welchem Grund — stellt Dinavora dem Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung folgende Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung: sämtliche vom Kunden bereitgestellten Inhalte, die Speisekarten-/Menüdaten sowie — bei Savora-, Brasa- und Aura-Systemen — die im System gespeicherten Bestell-, Reservierungs- und Kundendaten des Kunden. Voraussetzung ist die vollständige Begleichung fälliger Vergütungen; gesetzliche Herausgabeansprüche, insbesondere datenschutzrechtliche Pflichten aus einem Auftragsverarbeitungsvertrag, bleiben unberührt. 4. Abschaltung. Nach Beendigung eines Betreuungspakets ohne Migration hält Dinavora das System noch 30 Kalendertage betriebsbereit, um dem Kunden die Migration bzw. Datenübernahme zu ermöglichen. Danach ist Dinavora zur Abschaltung berechtigt. Auf die bevorstehende Abschaltung weist Dinavora in Textform hin.
§ 12 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
1. Nutzungsrechte des Kunden. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Dinavora dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den projektspezifisch erstellten Arbeitsergebnissen für den Betrieb und die geschäftliche Nutzung des Projekts ein. Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Rechte ausschließlich bei Dinavora. 2. Framework und Komponenten. Allgemeine Frameworks, technische Grundlagen, Prozesse, Vorlagen, Komponenten und wiederverwendbare Codebausteine verbleiben unabhängig von der Zahlung bei Dinavora und können in anderen Projekten eingesetzt werden. Dem Kunden wird hieran — soweit für den Betrieb seines Projekts erforderlich — ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. 3. Vom Kunden bereitgestellte Materialien. Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Für Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte haftet ausschließlich der Kunde; er stellt Dinavora insoweit von Ansprüchen Dritter frei. 4. Referenznutzung. Dinavora ist berechtigt, das fertiggestellte Projekt als Referenzarbeit im eigenen Portfolio, auf der Website und in Marketingmaterialien zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; Dinavora entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist.
§ 13 Stornierung, Kündigung und Rückerstattung
Der Kunde kann einen Auftrag jederzeit schriftlich oder in Textform stornieren oder kündigen. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers nach § 648 BGB bleibt hiervon unberührt. 1. Stornierung vor Projektbeginn. Storniert der Kunde den Auftrag, bevor Dinavora mit der Leistungserbringung begonnen hat, kann Dinavora bereits entstandene Aufwendungen und Verwaltungskosten in angemessenem, nachgewiesenem Umfang einbehalten. Der übersteigende Teil einer bereits geleisteten Zahlung wird erstattet. 2. Abbruch oder Kündigung nach Projektbeginn. Mit Beginn der Projektumsetzung reserviert Dinavora personelle, technische und zeitliche Ressourcen für den Kunden und lehnt in diesem Zeitraum gegebenenfalls andere Aufträge ab. Bricht der Kunde das Projekt nach Projektbeginn ab, kündigt er es, oder wird es aus sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht fortgeführt, gilt: Dinavora ist berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen sowie die hierdurch und durch die Ressourcenreservierung entstandenen Aufwendungen abzurechnen. Dinavora muss sich hierbei dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart. Es wird vermutet, dass Dinavora danach 60 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Dinavora ein wesentlich geringerer Betrag zusteht; Dinavora bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs gestattet. 3. Außerordentliche Kündigung durch Dinavora. Dinavora ist berechtigt, einen Auftrag bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen diese AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 21 Tagen trotz Mahnung, fristlos zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben in diesem Fall vollständig zahlungspflichtig. 4. Rückerstattung bei Nichtleistung durch Dinavora. Beginnt Dinavora nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach vollständigem Zahlungseingang und vollständigem Erhalt der gemäß § 8 erforderlichen Kundeninhalte mit der Projektumsetzung, und liegt der Grund hierfür im Verantwortungsbereich von Dinavora, hat der Kunde Anspruch auf vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlung. Überschreitet Dinavora die im Angebot bzw. nach § 5 Abs. 3 garantierte Lieferfrist — vorausgesetzt, alle gemäß § 8 erforderlichen Kundeninhalte lagen rechtzeitig und vollständig vor — um mehr als 3 Werktage, ohne dass die Verzögerung auf Umständen beruht, die Dinavora nicht zu vertreten hat, hat der Kunde wahlweise Anspruch auf: • eine Reduzierung der Vergütung um 5 % pro angefangener Woche der Verzögerung, oder • bei einer Verzögerung von mehr als 14 Werktagen: vollständige Rückerstattung des noch nicht erbrachten Leistungsanteils. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die Dinavora nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle bei Drittanbietern gemäß § 14). 5. Keine Rückerstattung wegen bloßer Sinnesänderung. Nach Projektbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen oder bereits entstandener Aufwendungen allein deshalb, weil der Kunde sich anders entschieden hat oder das Projekt nicht mehr wünscht. 6. Vorbehalt. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bei mangelhafter Leistung (§ 15) sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 14 Haftung
Dinavora haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — haftet Dinavora der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger, nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgendes ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen: • Entgangener Gewinn oder Umsatzausfälle des Kunden • Mittelbare Schäden oder Folgeschäden • Ausfälle, Störungen oder Sicherheitsvorfälle bei Drittanbietern (Hosting, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Dienste, Plattformbetreiber), soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von Dinavora liegen • Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Kunden • Datenverlust, sofern Dinavora keine ausdrückliche Backup-Pflicht übernommen hat Dinavora übernimmt keine Garantie für bestimmte Google-Rankings, Conversion-Raten oder wirtschaftliche Ergebnisse nach Projektabschluss.
§ 15 Gewährleistung
Liegt ein Mangel vor — d. h. eine Abweichung der erbrachten Leistung vom vereinbarten Leistungsumfang —, hat der Kunde dies unverzüglich und in nachvollziehbarer Form in Textform anzuzeigen. Dinavora erhält zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Erst wenn die Nacherfüllung innerhalb dieser Frist fehlschlägt, endgültig verweigert wird oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann der Kunde die Vergütung mindern oder bei nachgewiesenen wesentlichen, nicht behobenen Mängeln eine anteilige Rückerstattung der hierauf entfallenden Vergütung verlangen. Geschmackliche Änderungswünsche oder nachträgliche Wünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, begründen keinen Mangel und werden als Änderungsanfrage nach § 9 behandelt.
§ 16 Datenschutz (DSGVO)
Dinavora verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter digital.dinavora.com/datenschutz. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Rechnungsabwicklung über den Abrechnungspartner nach § 7, technischer Betrieb über Hosting-Anbieter) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der Kunde hat die Rechte aus Art. 15–21 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Anfragen sind an hello@dinavora.com zu richten. Auftragsverarbeitung. Für Kunden der Pakete Savora, Brasa und Aura, bei denen Dinavora Gästedaten des Kunden im Auftrag verarbeitet (z. B. Bestell-, Reservierungs- und Kundendaten), wird spätestens bei Projektbeginn ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Ohne abgeschlossenen AVV nimmt Dinavora keine Verarbeitung von Gästedaten im Auftrag auf.
§ 17 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsdaten, technische Details und interne Prozesse — nicht an Dritte weiterzugeben und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Kaiserslautern, Deutschland, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Kündigungen und sonstige Erklärungen des Kunden nach diesen AGB können ebenfalls in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Dinavora behält sich das Recht vor, diese AGB für künftige Verträge zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version ist unter digital.dinavora.com/agb abrufbar. Für bestehende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version.
Stand: Juli 2026 · Version 8.0 Diese AGB wurden für die Nutzung mit deutschen Geschäftskunden (B2B) erstellt. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen empfiehlt Dinavora die Konsultation eines zugelassenen Rechtsanwalts.